Der letzte Stand in Deutschland bezüglich die Anerkennung des RYA Zeugnis wird seitens des deutsches Ministerium so zusammengefasst:
“Gerade das von der Royal Yachting Association (RYA) ausgegebene Seefunkzeugnis ist nach aktuellem Kenntnisstand jedoch nicht ausreichend, um an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge am mobilen Seefunkdienst teilzunehmen.
Allerdings ist die entsprechende Überprüfung noch nicht abschließend erfolgt. Im Zuge des Verfahrens steht das BMVI in Kontakt mit den britischen Institutionen und bemüht sich derzeit darum, von der britischen Aufsichtsbehörde weitere Informationen und belastbare Aussagen zu erhalten.”
Also wenn Sie Deutsche Staatsbürger sind, oder dauerhaft in Deutschland Wohnsitz haben, und Sie möchten eine deutsch geflaggte Yacht führen, wir empfehlen Ihnen nach Erhalt ihre RYA SRC Zeugnis, die Anpassungsprüfung für den Erhalt des deutschen UKW Sprechfunkzeugnis zu absolvieren.
Diese koennen Sie bei der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) https://www.dmyv.de/ oder die Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) www.dsv.org ablegen.
Die Anpassungsprüfung besteht aus nur 10 Fragen von dem Fragenkatalog. Sie können den Fragenkatalog hier herunterladen:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Anpassungspruefung-SRC.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Der link zum Bundesministeriumseite über den Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) finden Sie hier: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Sprechfunkzeugnisse-page.html
Das RYA SRC Zeugnis bleibt trotz Brexit unverändert in die meisten und beliebteste Segel- und Motorboot-Länder wie Kroatien, Griechenland und Italien sowie selbstverständlich in der Karibik, anerkannt und akzeptiert!
Da der CEPT Syllabus die Grundlage für das SRC der RYA ist, gehen wir immer noch von einem positiven Abschluss der Überprüfung durch das BMVI aus. In oben erwähnten Schreiben können Sie auch folgenden Absatz finden:
“Auf europäischer Ebene hat die Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) als Verwaltungsorganisation eine an die Mitgliedsverwaltungen gerichtete Empfehlung zu Prüfungsinhalten und zur gegenseitigen Anerkennung von SRCs veröffentlicht. Auch diese Empfehlung enthält Mindestvorgaben für eine gegenseitige Anerkennung. (Wichtige Anmerkung: Großbritannien hat diese Empfehlung bereits am 1.9.2009 umgesetzt!) “Die Bundesregierung plant, die einschlägige CEPT-Empfehlung nach Möglichkeit auch für Deutschland umzusetzen. Angestrebt ist, die Zeugnisse aller CEPT-Staaten, die diese Empfehlung ebenfalls umgesetzt haben, gleichzeitig anzuerkennen; gegebenenfalls würden diese dann in die von der Schiffssicherheitsverordnung vorgesehene Positivliste aufgenommen werden.”