[03.04.2017] Wir sind bis dato immer davon ausgegangen, dass das SRC der RYA selbstverständlich auch für die Verwendung auf Schiffen unter deutscher Flagge gilt. Schließlich ist das Funkzeugnis entsprechend der Radio Regulations (= Vollzugsordnung Funk) ausgestellt, und trägt auch den entsprechenden Vermerk.
Leider wurde dies durch einen Artikel in der Zeitschrift YACHT Ausgabe 5-2017 vom 15.2.2017 in Frage gestellt. Wir haben diesbezüglich umgehend einen Anfrage an das BMVI gestellt, und heute dazu eine Stellungnahme erhalten.
Wegen der in jüngerer Zeit zahlreich eingegangenen Anfragen zum britischen Seefunkzeugnis hat das BMVI aktuelle Informationen auf den Internetseiten des Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice – ELWIS (https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Sprechfunkzeugnisse-page.html) veröffentlicht.
Ein Auszug daraus:
„Gerade das von der Royal Yachting Association (RYA) ausgegebene Seefunkzeugnis ist nach aktuellem Kenntnisstand jedoch nicht ausreichend, um an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge am mobilen Seefunkdienst teilzunehmen.
Allerdings ist die entsprechende Überprüfung noch nicht abschließend erfolgt. Im Zuge des Verfahrens steht das BMVI in Kontakt mit den britischen Institutionen und bemüht sich derzeit darum, von der britischen Aufsichtsbehörde weitere Informationen und belastbare Aussagen zu erhalten.“
Sie finden die gesamte Information hier (Stand 03/2017, Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI): https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Information-RYA-Funkzeugnis.pdf
Großbritannien hat diese Empfehlung bereits am 1.9.2009 umgesetzt!
„Die Bundesregierung plant, die einschlägige CEPT-Empfehlung nach Möglichkeit auch für Deutschland umzusetzen. Angestrebt ist, die Zeugnisse aller CEPT-Staaten, die diese Empfehlung ebenfalls umgesetzt haben, gleichzeitig anzuerkennen; gegebenenfalls würden diese dann in die von der Schiffssicherheitsverordnung vorgesehene Positivliste aufgenommen werden.“