GMDSS

GMDSSDas Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, ist eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt. GMDSS wurde im Rahmen von SOLAS, dem internationalen Abkommen über die Sicherheit des Lebens auf See, eingerichtet (siehe auch International Maritime Organisation (IMO)).

GMDSS besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Seefunk- und Küstenfunkstellen, die mittels Sprechfunk und DSC einen Notruf aussenden und empfangen können
  • Search and Rescue Radar Transponder (SART), die ein charakteristisches Signal aussenden, wenn sie ein Radarstrahl trifft, um so eine Zielfahrt zu ermöglichen
  • EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon), die an Satelliten ein Notsignal liefern, teilweise auch mit Positionsdaten. Zulässig auch im terrestrischen Bereich über DSC, derzeit in Europa aber kaum in Gebrauch.
  • COSPAS/SARSAT: polumlaufende und geostationäre Satelliten zur Ortung und zum Empfang von Notmeldungen von EPIRBs
  • Inmarsat: geostationäre Satelliten zur Kommunikation
  • Bodenstationen und Schiffsstationen für die Satellitensysteme
  • Maritime Rescue Coordination Centers (MRCC): Einsatzzentralen zur Koordinierung der Hilfeleistung, in Deutschland wahrgenommen durch die DGzRS in Bremen
  • NAVTEX (Abk. für Navigational Text Messages), ein Funkfernschreibsystem, mit dem Notmeldungen, Warnungen und sonstige nautische Informationen für einzelne Seebereiche verbreitet werden.

Welche dieser GMDSS-Bestandteile ein Schiff nutzt, hängt ebenso wie dafür erforderliche technische Ausrüstung vom befahrenen Seegebiet (Sea Area A1 bis A4) ab.

Seegebiete A1 bis A4 im GMDSS

  • Seegebiet A1: Gebiet innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer UKW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen (Kanal 70/156.525 MHz) und Sprechfunkservices zur Verfügung steht. Typischerweise hat das Gebiet eine Ausdehnung von 30 – 40 sm (56 – 74 Kilometer) um die Küstenfunkstation.
  • Seegebiet A2: Gebiet, außerhalb von Seegebiet A1, innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer GW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen (2187.5 kHz) und Sprechfunkservices zur Verfügung steht. Für die Auslegung geht man üblicherweise bei Tag von einem Bereich von 180 sm (330 km) Abstand von der Küstenlinie aus, abzüglich aller von A1 abgedeckten Bereiche. In der Praxis geht eine zufriedenstellende Abdeckung häufig darüber hinaus. So sind bei Nacht bis zu 400 sm (740 km) Abstand von der Küstenlinie abgedeckt.
  • Seegebiet A3: Ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A1 und A2, das von der Überdeckung eines geostationären Inmarsat-Satelliten abgegrenzt wird. Das Unternehmen Inmarsat garantiert, dass sein System zwischen 70° Nord und 70° Süd arbeitet, es funktioniert jedoch häufig auch in den Randbereichen bis 76° Nord und 76° Süd.
  • Seegebiet A4: Ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A1, A2 und A3. Dieses besteht im Wesentlichen aus den Polarregionen, nördlich und südlich ungefähr der 76. Breitengrade, ausschließlich aller möglicher Bereiche A1 oder A2.
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