Wer ein Funkgerät an Bord eines Sportbootes nutzt, ist Teil eines weltweiten Sicherheitssystems. In einem Notfall hört nicht nur das Nachbarboot zu, sondern möglicherweise auch eine Küstenfunkstelle, ein Frachter oder eine Rettungsleitstelle in einem anderen Land. Genau deshalb spielt es eine so große Rolle, welche Funklizenz man besitzt. In diesem internationalen Umfeld hat sich das Short Range Certificate, kurz SRC, als globaler Standard etabliert – während vereinsinterne Funkbescheinigungen diese Rolle nicht erfüllen können.
Das SRC ist kein nationales oder verbandliches Dokument, sondern basiert auf den Vorgaben der Internationalen Fernmeldeunion und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. Es ist Teil des GMDSS, also des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems. Wer das SRC erwirbt, durchläuft eine Ausbildung und Prüfung nach international festgelegten Inhalten und Verfahren. Dabei geht es nicht nur um Technik, sondern vor allem um standardisierte Abläufe in Notsituationen, um klare Funkdisziplin und um die Fähigkeit, sich auf Englisch mit Rettungsdiensten und anderen Schiffen zu verständigen. Diese Einheitlichkeit sorgt dafür, dass ein SRC in fast jedem Land sofort verstanden und akzeptiert wird.
Für Hafenbehörden, Küstenwachen, Versicherungen und Charterfirmen ist genau das entscheidend. Ein SRC steht für ein überprüfbares, weltweit bekanntes Qualifikationsniveau. Niemand muss raten, was der Inhaber gelernt hat oder welche Rechte er hat – die Lizenz ist eindeutig definiert und international eingebettet.
Ganz anders verhält es sich bei vereinsinternen Funkbescheinigungen. Sie entstehen meist aus dem Wunsch heraus, eine einfache, nationale Lösung zu bieten. Doch Funkverkehr auf See ist kein lokales Hobby, sondern Teil einer globalen Sicherheitsinfrastruktur. Wenn ein Mayday-Ruf gesendet wird, gilt einheitliches internationales Recht, und es greifen internationale Verfahren. Vereinsbescheinigungen sind in diesem System nicht vorgesehen. Sie haben außerhalb des jeweiligen Vereins oder Landes in der Regel keine rechtliche Bedeutung, selbst wenn sie gut gemeint sind oder im Inland geduldet werden.
Das kann in der Praxis unangenehme Folgen haben. In ausländischen Häfen oder bei Kontrollen wird üblicherweise ein SRC oder ein gleichwertiges staatlich anerkanntes Funkzeugnis verlangt. Wer dann nur ein vereinsinternes Dokument vorweisen kann, gerät schnell in Erklärungsnot. Auch Charterfirmen, die international tätig sind, orientieren sich am SRC, weil es für sie die einzige verlässliche Referenz ist. Und spätestens im Schadensfall kann eine fehlende anerkannte Lizenz zu Problemen mit Versicherungen oder Behörden führen.
Ein weiterer Vorteil des SRC ist seine Zukunftssicherheit. Es ist an moderne Funktechnik und internationale Weiterentwicklungen angepasst und umfasst alle relevanten Verfahren des digitalen und klassischen Seefunks. Vereinslösungen hingegen bleiben meist auf einen begrenzten Rahmen beschränkt und entwickeln sich nicht im Gleichschritt mit dem internationalen System weiter.
Am Ende geht es um mehr als Bürokratie. Wer auf See funkt, übernimmt Verantwortung – für sich selbst, für seine Crew und für andere. Das SRC ist der Nachweis, dass man diese Verantwortung nach weltweit anerkannten Standards wahrnimmt. Vereinsbescheinigungen können dieses Vertrauen nicht ersetzen, weil sie außerhalb ihres eigenen Systems keine verbindliche Bedeutung haben.
Oder anders gesagt: Auf dem Wasser gibt es keine Vereinsgrenzen. Deshalb sollte auch die Funklizenz eine sein, die überall verstanden und anerkannt wird.
Wenn du dich weiter mit dem Thema beschäftigen möchtest, findest du auf unserer Wissensseite vertiefende Informationen zu Funkzeugnissen, Prüfungsabläufen und praxisnahen Beispielen aus dem Funkalltag. So entsteht Schritt für Schritt echtes Verständnis – nicht nur reines Prüfungswissen.