Dieser Hinweis betrifft dich, wenn du ein Boot unter deutscher Flagge führen willst. Für Charteryachten unter anderen Flaggen gelten die Regeln des jeweiligen Flaggenstaats.
Das deutsche Verkehrsministerium (damals BMVI) hat im April 2020 zum RYA-Funkzeugnis geschrieben:
„Bis auf weiteres sieht sich das BMVI daher nicht in der Lage, die Gültigkeit des RYA-Seefunkzeugnisses für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge anzunehmen.“
Als Grund nennt das Ministerium, dass es von den britischen Behörden keine Auskünfte zur Prüfungsgestaltung der RYA bekommen hat. Eine neuere amtliche Aussage gibt es nicht: Die Seite ELWIS zu den Sprechfunkzeugnissen verweist beim Anerkennungsstatus des RYA-Funkzeugnisses weiterhin auf diesen Stand von April 2020 (nachgesehen am 15.10.2026).
Was heißt das für dich? Willst du ein Boot unter deutscher Flagge führen, empfehlen wir dir nach dem RYA SRC die Anpassungsprüfung zum deutschen SRC. Das Ministerium bietet sie ausdrücklich für Inhaber des RYA-Funkzeugnisses an. Ablegen kannst du sie beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband (DSV). Den Fragenkatalog zur Anpassungsprüfung gibt es bei ELWIS.
In Österreich sieht es anders aus: Dort nennt die Fernmeldebehörde die RYA ausdrücklich als Stelle, deren Zeugnisse anerkannt werden können. Mehr dazu in Ist das RYA SRC in Österreich anerkannt?