Wer sich für einen Funkschein interessiert, liest im Netz Widersprüchliches: Das britische SRC sei in Österreich „nicht gültig“, man müsse es „extra anerkennen lassen“, oder ein günstiger Vereinsschein tue es genauso. Was davon stimmt? Wir haben nachgesehen, was die zuständige Behörde dazu selbst schreibt.
Die kurze Antwort
- Ja, das RYA SRC ist in Österreich anerkannt. Die österreichische Fernmeldebehörde erkennt ausländische Funkzeugnisse an, wenn sie von einer Behörde oder einer nachweislich von einer Behörde ermächtigten Einrichtung stammen. Als Beispiel für eine solche Einrichtung nennt sie ausdrücklich die Royal Yachting Association (RYA).
- Nein, ISSA-Zertifikate und Vereinsscheine sind es nicht. Laut Fernmeldebehörde stellen Zertifikate von Vereinen und sonstigen Einrichtungen, ausdrücklich auch der ISSA, keine in Österreich anerkannten Funkerzeugnisse dar.
- Eine eigene Anerkennung brauchst du nur in einem Sonderfall: wenn du eine Yacht unter österreichischer Flagge führst. Dann kannst du dein RYA SRC bei der Fernmeldebehörde für Österreich anerkennen lassen. Wie das geht, steht weiter unten.
Warum es überhaupt auf die Anerkennung ankommt
Ein UKW-Seefunkgerät darf nur bedienen, wer ein gültiges Funkzeugnis hat. In Österreich regelt das das Funker-Zeugnisgesetz 1998. Nach § 3 Abs. 1 darf eine österreichische Funkstelle nur betreiben, wer eine Berechtigung oder Anerkennung der Fernmeldebehörde hat oder Inhaber eines anerkannten ausländischen Zeugnisses ist.
Entscheidend ist also nicht, wie ein Schein heißt („SRC“, „Funkschein“, „Funkpatent“), sondern wer ihn ausstellt. Ein Funkzeugnis ist ein staatliches Dokument. Es kommt von einer Behörde oder von einer Stelle, die eine Behörde dazu ermächtigt hat.
Was ist das RYA SRC?
Das SRC (Short Range Certificate) ist das Funkzeugnis für UKW-Seefunk mit DSC im Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS. In Großbritannien nimmt die Royal Yachting Association die Prüfungen ab und stellt das Zeugnis im Auftrag der britischen Behörden aus. Genau deshalb fällt das RYA SRC unter die „ermächtigten Einrichtungen“, von denen die Fernmeldebehörde spricht.
Für dich heißt das: Du machst einen Kurs bei einem RYA-Ausbildungszentrum, legst die RYA-Prüfung ab und bekommst ein Zeugnis, das auf staatlicher Ermächtigung beruht. Das unterscheidet es von Bescheinigungen, die ein Verein oder Verband selbst ausstellt.
Warum ISSA- und Vereinsscheine nicht zählen
Auch in Österreich werden SRC-Kurse mit Bescheinigungen von Vereinen oder Verbänden angeboten. Sie sind oft günstiger und schneller. Die Fernmeldebehörde ist hier aber eindeutig: Zertifikate von Vereinen und sonstigen Einrichtungen sind in Österreich keine anerkannten Funkerzeugnisse. Das gilt ausdrücklich auch für Zertifikate der ISSA (International Sailing Schools Association). Die ISSA ist ein Verein, der Standards für Segel- und Surfschulen setzt, aber keine Behörde und keine von einer Behörde ermächtigte Stelle für Funkzeugnisse.
Solche Bescheinigungen können laut Behörde höchstens als Ausbildungsbestätigung dienen, wenn ein in Österreich zugelassenes Ausbildungsunternehmen sie ausstellt. Damit darf man dann zur amtlichen Prüfung antreten. Ein Funkzeugnis ersetzen sie nicht.
Unser Rat: Bevor du einen Funkkurs buchst, frag, wer am Ende das Zeugnis ausstellt. Lautet die Antwort „ein Verein“ oder „ein Verband“, ist es kein anerkanntes Funkzeugnis.
Welche Wege zum anerkannten Funkzeugnis gibt es in Österreich?
| Amtliches österreichisches SRC | RYA SRC | |
|---|---|---|
| Wer prüft und stellt aus | Fernmeldebehörde | RYA, im Auftrag der britischen Behörden |
| Prüfung | bei der Fernmeldebehörde in Wien, nach Termin | direkt im Anschluss an den Kurs, am Kursort |
| Prüfungssprache | Deutsch | Englisch (die Sprache, in der auf See gefunkt wird) |
| In Österreich anerkannt | ja | ja |
Beide Wege führen zu einem anerkannten Funkzeugnis. Der RYA-Weg ist der kürzere: Kurs und Prüfung an einem Tag, an mehreren Orten in Österreich oder als Online-Kurs mit Prüfungstermin.
Sonderfall: eigene Yacht unter österreichischer Flagge
Führst du eine Yacht unter österreichischer Flagge, ist ihre Funkanlage eine österreichische Funkstelle. Dafür kannst du dein RYA SRC bei der Fernmeldebehörde nach § 8 des Funker-Zeugnisgesetzes für Österreich anerkennen lassen. Genau das ist gemeint, wenn manche schreiben, das britische SRC müsse „in Österreich anerkannt werden“. Es betrifft nur diesen Fall, nicht jeden, der mit einem RYA SRC funkt.
So geht’s (Stand Formular 07/2025):
- Antragsformular „Anerkennung eines ausländischen Funker-Zeugnisses“ von der Seite der Fernmeldebehörde herunterladen und ausfüllen.
- Beilegen, im Original oder als beglaubigte Abschrift: dein RYA SRC, deine Geburtsurkunde, gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades, ein Lichtbild.
- Gebühren überweisen: Ausfertigungsgebühr 47,24 € plus Eingabegebühr 2 × 21,00 €, zusammen 89,24 €. Die Einzahlungsbestätigung kommt zum Antrag.
- Alles an die Fernmeldebehörde schicken: Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Fernmeldebehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien.
Was du bekommst: ein Anerkennungszertifikat der Republik Österreich. Einen neuen Funkschein gibt es nicht, dein RYA SRC bleibt dein Funkzeugnis. Das Anerkennungszertifikat bestätigt, dass es auch für deine österreichische Yacht gilt.
Die aktuellen Gebühren und das Formular findest du immer auf der Seite der Fernmeldebehörde (Link unten). Beträge können sich ändern.
Charteryacht unter fremder Flagge? Dann gelten die Regeln des Flaggenstaats der Yacht, nicht die österreichischen. Eine österreichische Anerkennung ist dafür nicht nötig.
Und auf der Donau?
Das SRC ist ein Seefunkzeugnis. Wer auf Binnengewässern wie Donau, March, Enns und Traun funkt, braucht das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Das ist eine eigene österreichische Prüfung. Mehr dazu auf unserer Seite zum UBI Funkkurs.
Häufige Fragen
Ist das RYA SRC nach dem Brexit in Österreich noch gültig?
Ja. Die Fernmeldebehörde nennt die RYA ausdrücklich als Beispiel für eine Stelle, deren Zeugnisse anerkennungsfähig sind.
Muss ich mein RYA SRC in Österreich umschreiben lassen?
Nur wenn du eine Yacht unter österreichischer Flagge führst. Dann kannst du es nach § 8 Funker-Zeugnisgesetz anerkennen lassen (siehe oben). Du bekommst dafür ein Anerkennungszertifikat der Republik Österreich, aber keinen neuen Schein.
Ist ein ISSA-SRC in Österreich gültig?
Nein. Laut Fernmeldebehörde sind ISSA-Zertifikate keine in Österreich anerkannten Funkerzeugnisse.
Wie lange ist das RYA SRC gültig?
Lebenslang. Das RYA SRC muss nicht verlängert werden.
Wie gut muss ich Englisch können?
Das Lehrbuch der RYA ist auf Englisch, der Online-Kurs ganz. Das ist kein Nachteil: Auf See wird auf Englisch gefunkt. Zum Nachlesen auf Deutsch gibt es Seemannschaft 3.0.
Fazit
Das RYA SRC ist ein anerkanntes Funkzeugnis, auch in Österreich. Das bestätigt die Fernmeldebehörde selbst. Vereins- und ISSA-Bescheinigungen sind es nicht, auch wenn sie günstiger sind. Eine eigene Anerkennung brauchst du nur für eine Yacht unter österreichischer Flagge, und die ist mit einem Formular und 89,24 € erledigt. Gültig ist das RYA SRC ein Leben lang.
Dein Weg zum RYA SRC: Präsenzkurs mit Prüfung am selben Tag in Wien, Graz, Linz, Kufstein und Bludenz, oder Online-Kurs mit Prüfungstermin. Alle Termine ansehen · SRC Online-Kurs
Quellen:
- Fernmeldebehörde, Anerkennung SRC: fb.gv.at – Anerkennung SRC
- Fernmeldebehörde, Prüfungen Seefunk und Binnenschifffahrt (mit Antragsformular): fb.gv.at – Prüfungen Schiff
- Funker-Zeugnisgesetz 1998 (FZG), § 3 und § 8