Wo gilt das RYA SRC? Anerkennung in Österreich, Deutschland und Kroatien
Im Netz liest man vieles über das britische Funkzeugnis: Es sei „weltweit gültig“, in Österreich „nicht anerkannt“, oder ein günstiger Vereinsschein tue es genauso. Wir haben nachgelesen, was die Behörden selbst sagen.
Vorweg das Wichtigste: Welches Funkzeugnis an Bord gilt, entscheidet der Staat, unter dessen Flagge die Yacht fährt, nicht das Revier und nicht dein Wohnort.

Die kurze Antwort
Österreich
anerkannt
Die Fernmeldebehörde nennt die RYA ausdrücklich als Stelle, deren Zeugnisse anerkannt werden.
Eigene Anerkennung nur für eine Yacht unter österreichischer Flagge.
Deutschland
nicht für die deutsche Flagge
Für Boote unter deutscher Flagge reicht das RYA SRC nach dem letzten Stand des Verkehrsministeriums nicht aus.
Dafür gibt es die Anpassungsprüfung.
Kroatien
angenommen
Das Hafenamt Rijeka hat uns schriftlich bestätigt, dass das RYA SRC in Kroatien angenommen wird.
Schreiben und Übersetzung zum Nachlesen.
Auf einen Blick
- maßgeblich ist die Flagge der Yacht, eine Pflicht aller Staaten, jedes SRC anzuerkennen, gibt es nicht
- die RYA stellt das SRC im Auftrag der britischen Behörde MCA aus, nach den Vorgaben von ITU und CEPT
- ISSA- und Vereinsscheine sind in Österreich keine anerkannten Funkzeugnisse
- das RYA SRC gilt lebenslang und muss nicht verlängert werden
- Charteryacht unter anderer Flagge: Es gelten die Regeln dieses Staats, frag im Zweifel beim Vercharterer
Was ist das RYA SRC, und warum entscheidet die Flagge?
Das Short Range Certificate (SRC) ist das Funkzeugnis für UKW-Seefunk mit DSC im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS. In Großbritannien nimmt die Royal Yachting Association (RYA) die Prüfungen ab und stellt das Zeugnis im Auftrag der britischen Behörde Maritime & Coastguard Agency (MCA) aus. Grundlage sind die Funkvorschriften der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und die europäischen Vorgaben der CEPT. Nach denselben Vorgaben prüfen auch Österreich, Deutschland und viele andere Länder.
Eine Funkanlage an Bord gehört zu dem Staat, unter dessen Flagge die Yacht fährt. Dieser Staat legt fest, welche Funkzeugnisse er annimmt. Deshalb kann dasselbe RYA SRC auf einer Yacht unter österreichischer Flagge anerkannt sein und auf einer unter deutscher Flagge nicht. Auf Yachten unter britischer Flagge ist es die vorgeschriebene Mindestqualifikation für den UKW-Seefunk.
Entscheidend ist auch, wer ein Zeugnis ausstellt, nicht wie es heißt. „SRC“ steht auch auf manchen Vereinsbescheinigungen. Ein Funkzeugnis kommt aber immer von einer Behörde oder von einer Stelle, die eine Behörde dazu ermächtigt hat.
Österreich: Das RYA SRC ist anerkannt
Die österreichische Fernmeldebehörde erkennt ausländische Funkzeugnisse an, wenn sie von einer Behörde oder einer nachweislich von einer Behörde ermächtigten Einrichtung stammen. Als Beispiel für eine solche Einrichtung nennt sie ausdrücklich die Royal Yachting Association (RYA). Rechtsgrundlage ist das Funker-Zeugnisgesetz 1998: Nach § 3 darf eine österreichische Funkstelle nur betreiben, wer eine Berechtigung oder Anerkennung der Fernmeldebehörde hat oder ein anerkanntes ausländisches Zeugnis besitzt.
Amtliches österreichisches SRC
in Österreich anerkannt
heißt amtlich UKW-Betriebszeugnis II
Prüfung bei der Fernmeldebehörde in Wien, nach Termin
Prüfungssprache Deutsch
RYA SRC
in Österreich anerkannt
ausgestellt von der RYA im Auftrag der britischen Behörden
Prüfung direkt im Anschluss an den Kurs, am Kursort
Prüfungssprache Englisch, die Sprache, in der auf See gefunkt wird
Beide Wege führen zu einem anerkannten Funkzeugnis. Der RYA-Weg ist der kürzere: Kurs und Prüfung an einem Tag, an mehreren Orten in Österreich oder als Onlinekurs mit Prüfungstermin.
Warum ISSA- und Vereinsscheine nicht zählen
Auch in Österreich gibt es SRC-Kurse mit Bescheinigungen von Vereinen oder Verbänden. Sie sind oft günstiger und schneller. Die Fernmeldebehörde ist hier eindeutig: Zertifikate von Vereinen und sonstigen Einrichtungen sind in Österreich keine anerkannten Funkerzeugnisse, ausdrücklich auch die der ISSA (International Sailing Schools Association). Sie können höchstens als Ausbildungsbestätigung dienen, mit der man zur amtlichen Prüfung antritt.
Unser Rat: Frag vor der Buchung, wer am Ende das Zeugnis ausstellt. Lautet die Antwort „ein Verein“ oder „ein Verband“, ist es kein anerkanntes Funkzeugnis.
Sonderfall: eigene Yacht unter österreichischer Flagge
Führst du eine Yacht unter österreichischer Flagge, ist ihre Funkanlage eine österreichische Funkstelle. Dann kannst du dein RYA SRC nach § 8 Funker-Zeugnisgesetz für Österreich anerkennen lassen. Genau das ist gemeint, wenn manche schreiben, das britische SRC müsse „in Österreich anerkannt werden“. Es betrifft nur diesen Fall, nicht jeden, der mit einem RYA SRC funkt. So geht es (Stand Formular 07/2025):
1. Formular
Antrag „Anerkennung eines ausländischen Funker-Zeugnisses“ von der Seite der Fernmeldebehörde laden und ausfüllen.
2. Beilagen
Im Original oder beglaubigt: dein RYA SRC, Geburtsurkunde, ggf. Nachweis eines akademischen Grades, ein Lichtbild.
3. Gebühren
Ausfertigungsgebühr 47,24 € plus Eingabegebühr 2 × 21,00 €, zusammen 89,24 €. Die Einzahlungsbestätigung kommt zum Antrag.
4. Abschicken
An die Fernmeldebehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien.
Was du bekommst: ein Anerkennungszertifikat der Republik Österreich. Einen neuen Funkschein gibt es nicht, dein RYA SRC bleibt dein Funkzeugnis. Formular und aktuelle Gebühren stehen immer auf der Seite der Fernmeldebehörde; Beträge können sich ändern.
Deutschland: nicht für Boote unter deutscher Flagge
Als Österreicher in deutschen Gewässern?
Fährst du mit einer Yacht unter österreichischer Flagge auf der Nord- oder Ostsee, gilt dein RYA SRC auch dort. Was unten steht, betrifft nur Boote unter deutscher Flagge, auch Charteryachten, die unter deutscher Flagge fahren. Frag im Zweifel vor dem Törn beim Vercharterer nach.
Dieser Abschnitt betrifft dich, wenn du ein Boot unter deutscher Flagge führen willst. Für Charteryachten unter anderen Flaggen gelten die Regeln des jeweiligen Flaggenstaats.
Das deutsche Verkehrsministerium (damals BMVI) hat im April 2020 zum RYA-Funkzeugnis geschrieben:
„Bis auf weiteres sieht sich das BMVI daher nicht in der Lage, die Gültigkeit des RYA-Seefunkzeugnisses für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge anzunehmen.“
Als Grund nennt das Ministerium, dass es von den britischen Behörden keine Auskünfte zur Prüfungsgestaltung der RYA bekommen hat. Eine neuere amtliche Aussage gibt es nicht: Die Seite ELWIS zu den Sprechfunkzeugnissen verweist beim Anerkennungsstatus des RYA-Funkzeugnisses weiterhin auf diesen Stand von April 2020 (nachgesehen am 15.10.2026).
Was heißt das für dich?
Willst du ein Boot unter deutscher Flagge führen, empfehlen wir dir nach dem RYA SRC die Anpassungsprüfung zum deutschen SRC. Das Ministerium bietet sie ausdrücklich für Inhaber des RYA-Funkzeugnisses an. Ablegen kannst du sie beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband (DSV). Den Fragenkatalog zur Anpassungsprüfung gibt es bei ELWIS.
Kroatien: vom Hafenamt Rijeka bestätigt
Das Hafenamt Rijeka hat uns 2016 schriftlich bestätigt, dass das RYA SRC in Kroatien angenommen wird. Im Schreiben heißt es:
„Wir können das Zeugnis in Kroatien als ausländische Bestätigung annehmen, dass Sie qualifiziert sind, eine Funkanlage auf einem Wasserfahrzeug (ausschließlich für Kähne und Yachten) zu bedienen, gemäß den Bestimmungen der Ordnungsrichtlinie für Kähne und Yachten.“
Zum Nachlesen: Schreiben des Hafenamts Rijeka (kroatisch) und Übersetzung.
Und der Funk beim Küstenpatent?
Mit dem kroatischen Küstenpatent bekommst du auch eine Funkberechtigung. Sie gilt aber nur in Kroatien, und Funkpraxis gibt es dabei so gut wie keine. Wer sicher funken will, auch auf Yachten unter anderen Flaggen, macht dazu das RYA SRC. Mehr zur Lern-App für die Theorie auf unserer Seite zum kroatischen Küstenpatent.
Dein Weg zum RYA SRC
SRC Präsenzkurs
Ein Tag mit Trainer, die Prüfung gleich im Anschluss: in Wien, Graz, Linz, Bludenz und Kufstein.
SRC Onlinekurs
Du lernst zu Hause in deinem Tempo und kommst zur Prüfung an einen unserer Prüfungstermine.
Häufige Fragen zur Anerkennung
Ja. Die Fernmeldebehörde nennt die RYA ausdrücklich als Beispiel für eine Stelle, deren Funkzeugnisse in Österreich anerkannt werden.
Nur wenn du eine Yacht unter österreichischer Flagge führst. Dann kannst du es nach § 8 Funker-Zeugnisgesetz anerkennen lassen (89,24 €, Stand 07/2025). Du bekommst ein Anerkennungszertifikat der Republik Österreich, aber keinen neuen Schein.
Für Boote unter deutscher Flagge reicht es nach dem letzten Stand des Verkehrsministeriums (April 2020) nicht aus. Dafür gibt es die Anpassungsprüfung zum deutschen SRC beim DMYV oder DSV. Für Charteryachten unter anderen Flaggen gelten die Regeln des Flaggenstaats.
Das Hafenamt Rijeka hat uns 2016 schriftlich bestätigt, dass es das RYA SRC als Nachweis annimmt, eine Funkanlage auf Yachten zu bedienen.
Ja. Die RYA stellt es weiter im Auftrag der britischen Behörde aus, und die österreichische Fernmeldebehörde nennt die RYA ausdrücklich als Stelle, deren Zeugnisse anerkannt werden.
In Österreich nicht. Laut Fernmeldebehörde sind Zertifikate von Vereinen und sonstigen Einrichtungen, auch der ISSA, keine anerkannten Funkerzeugnisse.
Lebenslang. Es muss nicht verlängert werden.
Das Lehrbuch der RYA ist auf Englisch, der Onlinekurs ganz. Das ist kein Nachteil: Auf See wird auf Englisch gefunkt. Zum Nachlesen auf Deutsch gibt es Seemannschaft 3.0.
Nein, das SRC ist ein Seefunkzeugnis. Auf Donau, March, Enns und Traun brauchst du das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Mehr dazu beim UBI Funkkurs.
Alles Weitere zu Kurs, Prüfung und SRC steht in unseren FAQ.
- Welches SRC ist das richtige für dich?: deutsches, österreichisches und RYA SRC im Vergleich
- Warum Vereinslösungen keine echte Alternative sind
- Was ist GMDSS?
- Fast Track: dein RYA SRC schneller in der Hand
Quellen: Fernmeldebehörde, Anerkennung SRC · Fernmeldebehörde, Prüfungen Schiff (mit Antragsformular) · Funker-Zeugnisgesetz 1998, § 3 und § 8 · ELWIS, Sprechfunkzeugnisse · Hafenamt Rijeka